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Betrieblicher Bereich:
Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, des Jahresabschlusses und der
zugehörigen Steuererklärungen (Nutzung der neuesten DATEV Programmsoftware).
Automatisierte Übermittlung von Daten an die Finanzbehörde und die
Sozialversicherungsträger - auf Wunsch auch direkt an die Kreditinstitute (z.B.:
Lohnzahlungen). Möglichkeit der Übernahme der Daten aus Ihrem
Finanzbuchhaltungssystem (Bsp: Lexware, SageKHK usw.)
“Aktive Beratung - statt Abheften” Laufende betriebswirtschaftliche Beratung
anhand aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Fristenüberwachung,
Hilfestellung bei Finanzierungsfragen.
“Langfristige solide Steuerplanung im Gesamtbild - statt punktueller Anwendung”
Unterjährige Steuerprognosen ermöglichen eine zeitnahe Gestaltung im Hinblick
auf noch zu tätigende Investitionen bzw. die Möglichkeit der Ausnutzung steuerlicher
Gestaltungsmöglichkeiten und gewähren Handlungsspielraum bevor “es zu spät ist”.
Zudem erfolgt stets eine Beurteilung der Auswirkung steuerlicher Belastungen und
Gestaltungen über einen längeren Zeitraum hinweg zur langfristigen Erfolgsplanung
und -kontrolle. Hilfe bei Fragen zum Rating und in der Zusammenarbeit mit den
Kreditinstituten.
“Klasse und Individualität - statt Masse” - Konzentration auf einen festen
Mandantenstamm unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Betreuung
mit der Möglichkeit der individueller Beratung auf allen relevanten Problemfeldern.
Unterstützung bei: Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolgeregelungen,
Unternehmensveräußerung oder -aufgabe, Rechtsformwechsel usw.
Steuerrechtsdurchsetzung, sofern notwendig durch jede Instanz bis hin zum
Klageverfahren, konsequente Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften aus
der Abgabenordnung (AO) und sonstiger Steuerrechtsnormen